Art 140 Abs 1 B-VG (Gesetzesprüfung, Verwerfung, Aufhebung; Wirkung auf Anlassfall, sog Quasianlassfall, Verfahrenshilfeantrag vor nicht-öffentlicher Beratung eingebracht)
Art 144 Abs 1 zweiter Fall B-VG (Beschwerden; Verletzung in Rechten wegen nachteiliger Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes, nämlich einer bloß zweitägigen Berufungsfrist, wenngleich der Bf diese eingehalten hatte)