§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; minderer Grad des Versehens; leichtes Verschulden; auffallende Sorglosigkeit; fehlende Ausfertigung; Kontrolle der Vorbereitungen eines Konzipienten durch Rechtsanwalt)
VwGH 21.04.1998, 98/18/0107