§ 31 Abs 1 VwGG (Befangenheit; Gründe)
§ 31 Abs 2 VwGG (Ablehnung von Richtern aus den Gründen des Abs 1; Ablehnung wegen früherer Entscheidung über Beschwerde desselben Beschwerdeführers; keine Befangen- heit auch bei Identität von Vorfragen in beiden Verfahren; Waldeigenschaft des Bewuchses eines Grundstücks)