§ 26 Abs 2 VwGG (Beschwerdeführung vor Bescheidzustellung im Mehrparteienverfahren)
§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerde, unzulässige, Instanzenzugserschöpfung keine; von erster Instanz übergangene Partei, der der Berufungsbescheid „zur Kenntnisnahme“ zugestellt wird)