§ 84 Abs 2 StVO (Verbot von Werbungen und Ankündigungen an Straßen außerhalb von Ortschaften innerhalb von 100 m vom Fahrbahnrand)
§ 84 Abs 3 StVO (Ausnahmebewilligung vom Verbot des Abs 2; erhebliches Interesse der Straßenbenützer, Firmenhinweistafeln)