§ 4 Abs 2 ASVG (Dienstnehmer; Dienstverhältnis; persönliche Abhängigkeit; Vertretungsbefugnis; Befugnis zur Heranziehung von Hilfskräften; Befugnis zur sanktionslosen Ablehnung einzelner Arbeitsleistungen)
VwGH 16.12.1997, 95/08/0343
Ist ein Beschäftigter berechtigt, sich in der Erbringung der geschuldeten Leistungen generell durch Dritte vertreten zu lassen, so schließt dies seine persönl Abhängigkeit aus. Bei den von der bel Beh auch erwähnten Möglichkeiten, sich ohne weitere Verständigung des Vertragspartners zur Erbringung der Leistungen einer Hilfskraft zu bedienen oder im Rahmen einer übernommenen Gesamtverpflichtung einzelne Arbeitsleistungen sanktionslos abzulehnen, handelt es sich um vergleichbare, von einer generellen Vertretungsmöglichkeit aber zu unterscheidende Gründe für einen Ausschluss der persönl Abhängigkeit (VwSlg 13.987).