§ 25 Abs 2 Z 3 GSVG idF BGBl 1993/336 (Beitragsgrundlage; Hinzurechnung von Beiträgen; hinzuzurechnende Beiträge; Zeitpunkt deren Vorschreibung)
VwGH 23.06.1998, 95/08/0303
Im vorliegenden Fall vertritt der Bf die Auffassung, für die Hinzurechnung müsse es darauf ankommen, dass die Beitragsvorschreibung sowohl „im“ drittvorangegangenen Jahr als auch „für“ dasselbe erfolgt sei.