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VwGH 9. 9. 1998, 98/04/0004 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1999/1762ZfV 1999, 740

§ 102 Abs 1 Z 3 GewO 1994 (Rauchfangkehrer, besondere Voraussetzungen, Bedarf, notwendiger Prüfungsumfang)

VwGH 09.09.1998, 98/04/0004

Im InstZug wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes für den KehrBez B in einem näher bezeichneten Standort in L durch den Bf nicht vorlägen und es wurde die beantragte Gewerbeausübung untersagt.

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