§ 1 Abs 1 V BGBl 1995/389 (vorübergehendes Aufenthaltsrecht; Voraussetzungen; kein anderweitiger Schutz; 2-tägiger Aufenthalt in Kroatien zwecks Beschaffung von Reisedokumenten)
VwGH 21.04.1998, 96/18/0282
Die Bf bringt gegen den angef B vor, dass sie entgegen der Beh in Kroatien keinen Schutz iSd § 1 Abs 1 der V der BReg, BGBl 1995/389 gefunden habe. Nach einem kurzen Aufenthalt von „nicht einmal zwei Tagen“, während dessen sie ledigl ihren (aus Österreich übermittelten) Reisepaß in Empfang genommen habe, habe sie Kroatien „umgehend wieder verlassen“, zumal sie „als Serbin“ für den wahrscheinl Fall einer „Scheidung“ von ihrem (damals) in Kroatien aufhältigen Ehemann, der „Kroate“ sei, in Kroatien „völlig schutzlos“ gewesen wäre. Ein solches Vorbringen hat die Bf - der Sache nach - schon vor der Erstbeh erstattet.