§ 26 Abs 1 Krnt Gefahren- und FeuerpolO (FPO) (Feuerbeschau, Gegenstand; Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes bzw sonstige feuerpolizeiliche Missstände)
§ 27 Abs 2 Krnt Gefahren- und FeuerpolO (FPO) (ebenso; Ladung der Eigentümer und Nutzungsberechtigten; Ladung nur des Gebäudeverwalters, Verfahrensmangel, keine Wesentlichkeit)