§ 31 Abs 3 Oö BauO 1994 (Bauverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; Einhaltung der Flächenwidmung nur insoweit, als mit der Widmung Immissionsschutz verbunden ist; Grünland enthält keinen Immissionsschutz für die Nachbarn)
§ 31 Abs 3 Oö BauO 1994 (Bauverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; Einhaltung der Flächenwidmung nur insoweit, als mit der Widmung Immissionsschutz verbunden ist; Grünland enthält keinen Immissionsschutz für die Nachbarn)