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BerK 13. April 1999, GZ 9/8-BK/99 (VERSETZUNGEN/VERWENDUNGSÄNDERUNGEN)

JudikaturVERSETZUNGENZfV 1999/26ZfV 1999, 670

§ 38 Abs 4 BDG 1979 (Versetzung an anderen Dienstort wegen Auflassung des Arbeitsplatzes, einfache Wegstrecke von 17 km ist zumutbar)

BerK 13.04.1999, GZ 9/8-BK/99

Die neue Dienststelle des BW ist von der aufgelassenen ca. 17 km entfernt. Ein unüblicher und unzumutbarer Zeit- und Kostenaufwand kann bei einer solchen Fahrtstrecke nicht erkannt werden (vgl BerK vom 13.06.1996, GZ 45/8-BK/96, in der eine Fahrtstrecke von 35 km nicht als wesentlicher wirtschaftlicher Nachteil angesehen wurde).

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