Art 144 Abs 1 B-VG (Bescheidbeschwerde, Voraussetzungen, ua Vorliegen eines Bescheides, Akte der Privatwirtschaftsverwaltung; Vertrag mit Krankenkasse, Reihung durch Ärztekammer, kein subjektives Recht)
VfGH 23.02.1999, B 2121/98
Der VfGH hat zuletzt im Beschl vom 24.02.1997, V 49, 50/96 ausgesprochen, dass die Gesamtverträge zw den Ärztekammern und dem Hauptverband der Soz-Vers-Träger dem Privatrecht zugehören. Demnach ist auch die Ausübung des in einem solchen Gesamtvertrag vorgesehenen Vorschlagsrechts ein dem Privatrecht zuzuzählender Akt, der als solcher nur zw der jeweiligen Ärztekammer und der jeweils betroffenen Krankenkasse wirksam wird.