Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Gesetzesprüfung, Individualantrag, Legitimation; aktuelle Beeinträchtigung der geschützten Interessen des Antragstellers, kein anderer zumutbarer Weg der Rechtsdurchsetzung; Beschreiten des Verwaltungsweges; Vollzug der Gelderverwaltung von Strafgefangenen)
§ 41 Abs 2 StVG (Eigengeld des Strafgefangenen, Gutschreibung von einlangendem Geld)