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VfGH 16. 12. 1998, A 21/98 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1999/1616ZfV 1999, 661

Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Gesetzesprüfung, Individualantrag, Legitimation; aktuelle Beeinträchtigung der geschützten Interessen des Antragstellers, kein anderer zumutbarer Weg der Rechtsdurchsetzung; Beschreiten des Verwaltungsweges; Vollzug der Gelderverwaltung von Strafgefangenen)

§ 41 Abs 2 StVG (Eigengeld des Strafgefangenen, Gutschreibung von einlangendem Geld)

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