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VfGH 17. 10. 1998, G 4/97 (KRANKENANSTALTEN)

JudikaturKRANKENANSTALTENZfV 1999/1607ZfV 1999, 655

§ 45 NÖ KAG (Sondergebühren und ärztliche Honorare, Einhebung durch Anstalt im Namen und auf Rechnung berechtigter Ärzte)

§ 49 Abs 5 NÖ KAG (Ermittlung und Festsetzung der Pflege- und Sondergebühren, ärztliches Honorar, Vereinbarung zwischen Institutsvorstand und Patienten bzw Zahlungspflichtigen)

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