Keine Verletzung (Gesetz)
§ 134a Wr BauO idF LGBl 1992/34 (Baubewilligungsverfahren; subjektive Rechte der Nachbarn; taxative Aufzählung; Abstand, Höhe, flächenmäßige Ausnützbarkeit von Bauplätzen, Fluchtlinien, Schutz vor Immissionen aus der widmungsgemäßen Benützung, ausgenommen bei Anlagen zu Wohnzwecken; Ausschluss der Möglichkeit, die Übereinstimmung mit Vorschriften über Mindestbreite der Zufahrt geltend zu machen; keine Gleichheitswidrigkeit)