§ 36a Abs 1 Z 2 WG 1990 (Befreiung von der Präsenzdienstpflicht; Voraussetzungen; familiäre Interessen; besondere Rücksichtswürdigkeit der Interessen; Ausmaß der möglichen Mithilfe anderer Familienmitglieder)
VwGH 26.03.1998, 97/11/0379
Die bel Beh anerkannte das Vorliegen familiärer Interessen des Bf an seiner Befreiung, die in der Unterstützungsbedürftigkeit der Betriebseigentümer durch den Bf begründet seien. Sie verneinte aber die besondere Rücksichtswürdigkeit dieser Interessen. Sie begründete dies damit, dass das Untersützungsbedürfnis der Eltern des Bf nicht das Ausmaß hätte, dass es gälte, die Gefährdung lebenswichtiger Interessen abzuwenden. So hätte der Bf auch eine landwirtschaftl Fachschule mit Internatsunterbringung besucht (zu ergänzen offenbar und der Betrieb sei nicht zusammengebrochen).