§ 16 Abs 5 ZustG (Ersatzzustellung, keine, Abwesenheit des Empfängers und keine rechtzeitige Kenntniserlangung vom Zustellvorgang)
VwGH 26.05.1998, 98/07/0032
Die bel Beh hat die Zurückw der Berufung des Bf als verspätet unter Hinweis auf die Rsp des VwGH, wonach mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und näheres Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel die Unwirksamkeit der Zustellung im Wege der Ersatzzustellung gem § 16 Abs 5 ZustG nicht dargetan werden kann, damit begründet, der Bf habe keine entsprechenden Beweismittel zur Untermauerung der behaupteten Ortsabwesenheit vorgelegt.