§ 69 Abs 2 AVG (Wiederaufnahme; Antrag; notwendiger Inhalt; Angaben über Rechtzeitigkeit; Abweisung statt Zurückweisung)
VwGH 26.03.1998, 96/11/0341
Im vorliegenden Fall hat der Bf in seinem WA-A vom 20. 7. 1995 keinerlei Angaben zur Rechtzeitigkeit dieses Antrages gemacht. (Nach der Aktenlage und dem Vorbringen des Bf scheint der A erst geraume Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen Antragsfrist gestellt worden zu sein.) Infolge Fehlens derartiger Angaben wäre der A auf WA zurückzuweisen gewesen. Dadurch, dass die bel Beh den A wegen Fehlens eines WA-Grundes abgewiesen und somit über ihn meritor entschieden hat, anstatt ihn zurückzuweisen, wurde der Bf in keinem Recht verletzt, weil sein A zu einer Erledigung in der Sache nicht geeignet war und ihm daher keinesfalls Erfolg hätte beschieden sein können. Abw.