§ 33 Abs 3 AVG (Fristen; Fristenlauf; Nichteinrechnung des Zeitraumes des Postenlaufes; Verwendung einer Freistempelmaschine)
VwGH 10.03.1998, 94/08/0205
Auch im Falle der Verwendung einer Freistempelmaschine dürfen die Tage des Postenlaufes in die (Berufungs-)Frist nicht eingerechnet werden; das Aufgabedatum ist dabei von Amts wegen zu ermitteln (VwSlg 10.116/A).