§ 9 Abs 2 VStG (verantwortlicher Beauftragter; Sorgfaltspflicht; verantwortlicher Beauftragter eines Unternehmens, das Auftrag für Werbekampagne erteilt; vorgängige allgemeine Anordnung, Stadt Salzburg von derartigen Aktionen auszunehmen, Kontrolle)
§ 4 Abs 1 Sbg OrtsbildschutzG 1975 (Anzeigepflicht; Anbringung von privaten Ankündigungen)