§ 101 ASVG (Rückwirkende Herstellung des gesetzlichen Zustandes bei Geldleistungen; Durchbrechung der Rechtskraft von Bescheiden; erleichterte Voraussetzungen; wesentlicher Irrtum über den Sachverhalt; offenkundiges Versehen; falsche Beurteilung des Ausmaßes der Erwerbstätigkeit; nachträgliche Verschlechterung der Erwerbsfähigkeit)
VwGH 21.04.1998, 98/08/0002