§ 25 Abs 1 GSVG (Beitragsgrundlage; Einbeziehung der Einkünfte eines geschäftsführenden Gesellschafters; Verfassungsmäßigkeit der Regelung)
VwGH 12.05.1998, 95/08/0183
Mit ihren Ausführungen zeigt die Bf keine Gesichtspunkte auf, unter denen die Verfassungsmäßigkeit der im § 25 Abs 1 GSVG enthaltenen Anordnung, auch die Einkünfte des geschäftsführenden Gesellschafters als Gesellschafter in die Beitragsgrundlage einzubeziehen, zu bezweifeln wäre.