§ 66 Abs 2 lit i KFG (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 50 km/h)
§ 66 Abs 3 KFG (Wertung der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit)
§ 73 Abs 3 KFG (Entziehung der Lenkerberechtigung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 50 km/h; durch Gesetzgeber vorweggenommene Wertung; keine Wertung durch Behörde; keine Möglichkeit der bloßen Androhung der Entziehung)