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VwGH 26. 3. 1998, 96/11/0095 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 1999/1404ZfV 1999, 599

§ 73 Abs 2 KFG (Entziehung der Lenkerberechtigung wegen Fehlens der geistigen oder körperlichen Eignung; Dauer der Entziehung; Zeitraum; Frist)

VwGH 26.03.1998, 96/11/0095

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angef B wurde dem Bf die Lenkerberechtigung für Kfz der Gruppe B gem § 73 Abs 1 und 2 KFG 1967 „bis zum Nachweis der körperl und geistigen Eignung“ entzogen.

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