§ 356 Abs 3 GewO 1994 (Verfahren betreffend Betriebsanlagen, Nachbarn, Parteistellung, rechtzeitige Erhebung rechtserheblicher Einwendungen; Zurückziehung der Einwendungen, Zurückziehung der Zurückziehung nach Verhandlungsschluss, Neuaufleben der Parteistellung, keines)
VwGH 26.05.1998, 97/04/0250