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VwGH 17. 3. 1998, 97/04/0139 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1999/1387ZfV 1999, 595

§ 77 Abs 1 GewO 1994 (gewerbliche Betriebsanlage, Genehmigung; hier mangelnde Klärung ob nicht bloße Änderung einer bestehenden Betriebsanlage)

§ 356 Abs 1 GewO 1994 (Verfahren betreffend Betriebsanlagen, Augenscheinsverhandlung)

§ 356 Abs 3 GewO 1994 (wo, Nachbarn, Parteistellung, Erhebung von Einwendungen in Augenscheinsverhandlung nicht zu jedem Zeitpunkt ihrer Wahl)

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