§ 28 Abs 1 Z 2 lit b GewO 1994 (Befähigungsnachweis, Nachricht; besondere örtliche Verhältnisse, außergewöhnliche Bedarfssituationen, keine bei Geltendmachung von Kostenersparnis für Gewerbeinhaber)
VwGH 17.03.1998, 96/04/0011
Dass eine derart ungewöhnl Bedarfssituation im Bereich des nach dem örtl eingeschränkten Nachsichtsansuchen maßgeblichen Standort gegeben sei., wurde vom Bf nicht ausreichend behauptet und sind auch dem GA der zuständigen Landesinnung keine für die Erteilung der beantragten Nachsicht sprechenden Bedarfsverhältnisse zu entnehmen.