§ 17 Abs 1 FrG (Ausweisung; erfolgte Abschiebung, neuerliches Aufgreifen im Bundesgebiet)
VwGH 27.02.1998, 97/21/0606
Der Bf kann auf der Grundlage eines durch einen erfolgten Vollzug konsumierten AusweisungsB nicht neuerl abgeschoben werden, sondern es muss von neuem ein Verf zur Erlassung einer Ausweisung durchgeführt werden. Entscheidend ist hier schließl noch, dass der Bf nach dem Inhalt der VerwAkten weder über einen Sichtvermerk verfügte, der iFd Aufhebung des angef B gem § 11 FrG von G wegen wieder aufleben würde, noch wegen nicht rechtzeitigen Verlassens des Bundesgebietes gem § 82 Abs 1 Z 1 FrG bestraft wurde. Zurückw.