§ 18 Abs 2 Z 7 FrG (Aufenthaltsverbot; Nachweis für Unterhalt, Verpflichtungserklärung; urkundlicher Nachweis der die Erklärung abgebenden Personen erforderlich)
VwGH 18.06.1998, 97/18/0499
Bzgl der ins Treffen geführten beiden monatl Unterstützungen von namentl gen Pers idH von 3.500 S und 6.000 S hat der Bf bereits im VerwVerf entsprechende Verpflichtungserklärungen vorgelegt. Diese Erklärungen wurden von der ErstBeh jedoch nicht als ausreichend erachtet, weil keine Bestätigungen über das Einkommen der die Erklärungen abgebenden Pers beigelegt worden seien. Dies wurde dem Bf sowohl anlässl der Einräumung des Parteiengehörs mit Schreiben vom 24. 4. 1997 als auch durch den Inhalt des B der Beh 1. Inst bekanntgegeben. Dennoch hat der Bf im VerwVerf die Einkommenssituation der die Verpflichtungserklärung abgebenden Pers nicht (urkundl) nachgewiesen. Bei dieser Sachlage kann es nicht als rechtswidrig erkannt werden, dass die bel Beh diese Verpflichtungserklärungen nicht als Nachweis für die Sicherung des Unterhaltes des Bf (und seiner Familie) wertete.