§ 1 Abs 1 AsylG 1991 (Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung, Hausdurchsuchungen, kurzfristige Anhaltungen ohne Misshandlungen idR mangelnde Intensität, Demonstrationsteilnahme, von Sondereinheiten aufgelöste politische Demonstration, Kosovo-Albaner, Auffinden von Propagandamaterial bei Hausdurchsuchung, Ladung zur Gerichtsverhandlung, Prüfungspflicht angesichts allgemein bekannter Lage im Kosovo; Dezember 1995)