§ 1 Abs 1 AsylG 1991 (Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung, entfernte Möglichkeit einer Verfolgung nicht ausreichend; gegen Angehörige gerichtete Maßnahmen, keine maßgebliche Wahrscheinlichkeit, dass Asylwerber selbst betroffen ist)
VwGH 22.04.1998, 96/01/0136