§ 17 Abs 1 FrG (Ausweisung, Durchsetzung, Unzulässigkeit bei Erteilung eines Aufenthaltstitels)
VwGH 12.02.1998, 95/21/1037
Die Erteilung eines Aufenthaltstitels (Asylgewährung gem § 4 AsylG 1991) bewirkt iHa eine Ausweisung gem § 17 FrG die Änderung des dafür maßgebl Sachverhaltes insoferne, als diese nicht mehr durchgesetzt werden darf. Da der angef B im vorliegenden Fall offensichtl auch sonst keine Rechtswirkungen mehr entfaltet, ist das rechtl Interesse des Bf an seiner Aufhebung weggefallen. Einstellung wegen Gegenstandslosigkeit.