§ 2 Abs 1 HDG (Dienstpflichtverletzung; Konkretisierung, keine, erzählende Schilderung des Sachverhaltes)
VwGH 20.05.1998, 94/09/0337
1. Grundsätzl darf keine DiszStrafe wegen eines Verhaltens ausgesprochen werden, das nicht Gegenstand des durch den Einleitungsbeschl in seinem Umfang best DiszVerf war (vgl Kucsko-Stadlmayer , Das DiszRecht der Beamten2, 416, mwN).