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VwGH 24. 2. 1998, 96/11/0295 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 1999/1260ZfV 1999, 560

§ 11 Abs 3 in der ab 1. 1. 1995 geltenden Fassung Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (Rückerstattung von Beiträgen bei Einstellung der Berufsausübung oder Wohnsitzverlegung ins Ausland; Ausmaß der Rückerstattung; Änderung des Ausmaßes; zeitlicher Anwendungsbereich der Neuregelung)

VwGH 24.02.1998, 96/11/0295

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