§ 11 Abs 3 in der ab 1. 1. 1995 geltenden Fassung Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (Rückerstattung von Beiträgen bei Einstellung der Berufsausübung oder Wohnsitzverlegung ins Ausland; Ausmaß der Rückerstattung; Änderung des Ausmaßes; zeitlicher Anwendungsbereich der Neuregelung)
VwGH 24.02.1998, 96/11/0295