§ 145 BergG (Bergbauanlage, Begriff; Förderbandanlage und 20 kV-Energieversorgungsanlage; notwendige Feststellungen zum Merkmal des jeweils „für sich bestehenden Objektes“)
§ 146 Abs 3 BergG (Bergbauanlagen, Bewilligungspflicht, mögliche Gesundheitsgefährdung oder -Beeinträchtigung; Lärmimmissionen, Störgeräusche unter Spitzenpegeln des Umgebungsgeräusches allein reicht nicht für Annahme mangelnder Beeinträchtigung)