§ 3 Abs 3 TirBauO (Aufenthaltsräume, Begriff; Raum in Gebäude, der zum ständigen oder längeren Aufenthalt von Menschen bestimmt)
§ 61 Abs 1 Tir ROG 1994 (Baudichten; Geschoßflächendichte, Baumassendichte, Bebauungsdichte)
§ 61 Abs 2 Tir ROG 1994 (Geschoßflächendichte, Begriff; Verhältnis zwischen Gesamtgeschoßfläche und Fläche des Bauplatzes; Gesamtgeschoßfläche, Begriff; Fläche der Vollgeschoße und allfälliger Wohnungen oder ständiger Aufenthaltsräume im Dachgeschoß und im Untergeschoß; ständiger Aufenthaltsraum, keine Begriffsbestimmung; Auslegung im Zusammenhalt mit Bauordnung unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte, Vorläuferbestimmung ebenfalls ohne Begriffsdefinition, abweichende Begriffsbildung in nachfolgend erlassener Bauordnung, Verwendung des Begriffes ständig in der Definition für Aufenthaltsraum in Bauordnung; Identität mit Begriff Aufenthaltsraum in Bauordnung)