§ 15 Abs 1 Z 4 und 5 AuslBG (Befreiungsschein; Angehörige der zweiten Ausländergeneration, zeitliche Voraussetzungen, rein faktischer Aufenthalt in Österreich)
VwGH 01.07.1998, 97/09/0279
Es ist die Absicht des G-Gebers erkennbar, mit der Nov BGBl 231/1988 in einem „wesentl ersten Schritt“ für best Ausländer (Angehörige der zweiten Ausländergeneration) Erleichterungen für die Erlangung eines Befreiungsscheines zu normieren, sodann mit der Nov BGBl 450/1990 „in einem weiteren Schritt“ den Zugang zum Befreiungsschein neuerl zu erleichtern und mit der Nov BGBl 475/1992 durch Einführung des § 15 Abs 1 Z 5 AuslBG „integrierten jungen Ausländern der zweiten Generation“ mit einem Befreiungsschein die „Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu bewahren“.