§ 7 Abs 2 AWG (Sammel- und Verwertungssystem, Vorschreibung von zur Sicherung der Erfüllung der Aufgaben des Sammel- und Verwertungssystems erforderlichen Auflagen und Bedingungen)
§ 11 Abs 3 Z 3 VerpackVO 1996 (Sammel- und Verwertungssysteme, vertragliche Sicherstellung einer angemessenen Mitwirkung der Vertragsnehmer im Hinblick auf die Kontrolle der Mitteleinhebung)