§ 39 Abs 3 AWG idF vor BGBl 1996/434 (abfallrechtlicher Geschäftsführer, Verhängung der Geldstrafen gegen ihn)
§ 39 Abs 4 AWG (Haftung des abfallrechtlichen Geschäftsführers neben dem handelsrechtlichen; Übergang der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit mit Bestellung und Namhaftmachung)