§ 4 Abs 2 AWG (Feststellungsbescheid über Abfalleigenschaft, von Amts wegen auf Veranlassung des Zollamtes; kein Erledigungsanspruch irgendjemandes)
VwGH 26.02.1998, 97/07/0150
Das Unterbleiben einer meritor E in den vom Zollamt nach § 37 Abs 3 AWG veranlassten, vom G amtswegig zu erledigenden FeststellungsVerf hat die Bfin im geltend gemachten Anspruch auf bescheidmäßige Feststellung einer fehlenden Abfallqualität der betroffenen Sache nicht verletzt. Abw.