§ 57 Abs 1 VStG (Anspruchsberechtigter betr die aus einer Verwaltungsübertretung abgeleiteten privatrechtl Ansprüche, Parteistellung)
§ 57 Abs 2 VStG (kein RM des Anspruchsberechtigten gegen Entscheidung über seine privatrechtl Ansprüche im Straferkenntnis; Geltendmachung im ordentlichen Rechtsweg; RM-Ausschluss, wenn - unzulässigerweise - durch gesonderten Bescheid über privatrechtl Ansprüche abgesprochen wird)