Art 130 Abs 1 lit a B-VG (Beschwerde, ua Vorliegen eines Bescheides; keiner, Erledigung in einer Aufsichtsbeschwerdeangelegenheit eines Strafgefangenen gegen Anstaltsleiter)
§ 31 Abs 2 StVG (Beschaffung von Sachgütern oder Leistungen aus Mitteln des Hausgeldes)