§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung; Gegenstandslosigkeit, Wiederaufnahmsanträge abweisender Bescheid, Zurücktreten von Asylverfahren im Stadium des Berufungsverfahrens, nachträglicher Wegfall des Rechtsschutzinteresses)
§ 58 Abs 2 VwGG (Kostenentscheidung, keine Berücksichtigung bei nachträglichem Wegfall des Rechtsschutzinteresses)