§ 42 Abs 3 VwGG (Bescheidbeschwerde, Aufhebung, Rückwirkung; Berücksichtigung der Rückwirkung in anhängigem Beschwerdeverfahren)
VwGH 28.10.1997, 96/05/0110
Die VorstellungsBeh wies mit Spruchpunkt II die Vorstellung gg die Abw der Berufung gg die BauBew als unbegründet ab, weil gem Spruchpunkt I feststehe, dass dem Bf keine Parteistellung zukomme. Spruchpunkt I wurde mit dem vorliegenden Erk aufgehoben, aufgrund der ex-tunc-Wirkung dieser Aufhebung ist auch Spruchpunkt II aufzuheben (VwGH 23.04.1996, 95/05/0075).