§ 100 Abs 6 StVO (Straferkenntnis, Abspruch auch über die aus einer Übertretung nach § 99 StVO abgeleiteten Ansprüche des Straßenerhalters gegen den Beschuldigten iSd § 57 VStG )
§ 57 Abs 1 VStG (Anspruchsberechtigter betr die aus einer Verwaltungsübertretung abgeleiteten privatrechtl Ansprüche, Parteistellung)