§ 356 Abs 3 GewO 1994 (Verfahren betreffend Betriebsanlagen, Nachbarn, Parteistellung, Erhebung von Einwendungen, Erklärung keiner Belästigung mehr ausgesetzt zu sein und gegen Genehmigung nunmehr keine Einwendungen zu erheben, Präklusion, keine, Umdeutung in Zurückziehung der Einwendungen, keine)