§ 37 FrG (Verbot der Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung; Kosovo-Albaner; Volksgruppenzugehörigkeit und Wehrdienstverweigerung reichen für aktuelle Verfolgungssituation nicht aus)
§ 54 FrG (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat; aktuelle Bedrohung oder Gefährdung, Glaubhaftmachung im Vorbringen erforderlich)