§ 9 Abs 4 Z 2 ETG (Elektrische Betriebsmittel, Untersagung des Inverkehrbringens, Gefahr für Leben und Gesundheit; Bescheidadressat, Händler, Eingriff in subjektiv-öffentliche Rechte des Herstellers, keine)
§ 9 Abs 4 NiederspannungsgeräteV 1995 (Recht auf Gutachtenvorlage, Recht auf Unterlassung der an Dritte gerichtete Untersagung, keines)