§ 12 Abs 7 Sbg ROG 1977 (Apartmenthaus; Bau, der nach Lage, Ausgestaltung, Einrichtung, Rechtsträger udgl ausschließlich oder überwiegend dem nur zeitweiligen oder vorübergehenden Wohnbedürfnis seiner Benützer dient; abgeschlossene Wohneinheiten, nur ein Frühstücksraum)